❓ Ein Funkgerät darf an Bord eines Luftfahrzeugs mitgeführt und benutzt werden …

... nur, wenn das Funkgerät einen Kanalabstand von mindestens 0.083 MHz aufweist und die Flugbesatzungsmitglieder entsprechend berechtigt sind.
... nur, wenn die Bewilligung zum Einbau und zum Betrieb des Funkgerätes ausgestellt worden ist und die Flugbesatzungsmitglieder im Umgang mit dem Funkgerät geschult sind.
… nur, wenn eine entsprechende Bewilligung vorliegt und die Bedienung durch eine berechtigte Person erfolgt. (richtig)
... nur, wenn das Funkgerät über eine Monitor-Funktion verfügt, sodass zwei Frequenzen gleichzeitig überwacht werden können.
← Zur Übersicht