❓ Was ist zu beachten, wenn an einem nicht gewerbsmässig eingesetzten Luftfahrzeug im Ausland eine Reparatur durchgeführt werden soll?

Der Unterhaltsbetrieb im Ausland muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde für solche Arbeiten anerkannt sein. (richtig)
Der Unterhaltsbetrieb im Ausland muss von der EASA für solche Arbeiten anerkannt sein.
Der Unterhaltsbetrieb im Ausland muss vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) für solche Arbeiten anerkannt sein.
Unterhaltsarbeiten an in der Schweiz eingetragenen Luftfahrzeugen dürfen ausschliesslich von in der Schweiz ansässigen Unterhaltsbetrieben durchgeführt werden.
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