❓ Ist es gestattet, ein Luftfahrzeug zu Werbezwecken mit einem Firmenlogo zu bemalen?

Nein, Werbung auf Luftfahrzeugen ist generell verboten.
Ja, vorbehältlich der Bestimmungen der übrigen Bundesgesetzgebung. Hoheits- und Eintragungszeichen müssen aber in jedem Fall deutlich erkennbar bleiben. (richtig)
Ja, mit Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, sofern keine politischen Zwecke verfolgt werden.
Ja, aber nur auf ganz bestimmten Teilen des Luftfahrzeuges.
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