❓ Darf eine Inhaberin oder ein Inhaber einer Segelfluglizenz (SPL) Ausbildungsflüge zum Erwerb einer Erweiterung oder Sonderbewilligung im Segelflug durchführen?

Ja, die Segelfluglizenz genügt
Ja, wenn eine vereinsinterne Regelung dies genehmigt
Ja, sofern der Pilot mindestens 100 Stunden Flugerfahrung im Segelflug nachweisen kann
Nein, Ausbildungsflüge dürfen nur von dafür qualifizierten Fluglehrerinnen und Fluglehrern durchgeführt werden. (richtig)
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