❓ Welche Voraussetzungen muss ein Pilot erfüllen, um über Funk mit der Flugsicherung kommunizieren zu dürfen?
Er muss im Besitz eines gültigen Radiotelefonie-Zeugnisses sowie einer gültigen Sprachprüfung (Language Proficiency; LP) sein.
Er muss im Besitz eines gültigen Radiotelefonie-Zeugnisses sowie unter bestimmten Bedingungen einer gültigen Sprachprüfung (Language Proficiency; LP) sein. (richtig)
Die Nutzung von Funkgeräten wird in der praktischen Ausbildung behandelt und ist somit durch Erlangen einer Pilotenlizenz automatisch und unter jeglichen Umständen gestattet.
Er muss im Besitz einer Funkkonzession des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) sein.