❓ Welche fachlich qualifizierte Stelle ist dafür zuständig, bei Bewerberinnen und Bewerbern für eine Pilotenlizenz die körperliche Tauglichkeit festzustellen?
Der Hausarzt bzw. die Hausärztin des angehenden Piloten sind befugt, dessen Flugtauglichkeit festzustellen
Eine zugelassene flugmedizinische Vertrauensärztin bzw. ein zugelassener flugmedizinischer Vertrauensarzt (AME) (richtig)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Der Sachverständige (Examiner), der auch die praktische Prüfung des angehenden Piloten beaufsichtigt