❓ Darf ein Pilot oder eine Pilotin unter dem Einfluss von Medikamenten als verantwortliche Luftfahrzeugführerin bzw. verantwortlicher Luftfahrzeugführer tätig sein?

Nur, wenn die Medikamenteneinnahme die sichere Ausübung der Tätigkeit nicht beeinträchtigt und medizinisch unbedenklich ist (richtig)
Nur, wenn der Pilot sich nach der Medikamenteneinnahme subjektiv fit fühlt und davon auszugehen ist, dass eine sichere Ausübung der Tätigkeit nicht beeinträchtigt ist
Nein, Medikamente sind generell verboten, wenn man fliegt, da diese immer in gewisser Weise die Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigen
Nur, wenn der Pilot sich im Voraus nach Empfehlung durch einen Fliegerarzt eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geholt hat
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