❓ Darf eine Inhaberin oder ein Inhaber einer Segelfluglizenz (SPL) mit einem entsprechend zugelassenen Segelflugzeug Kunstflüge durchführen?

Ja, Kunstflug ist im Segelflug erlaubt
Ja, sofern sie oder er über eine gültige Kunstflugberechtigung verfügt (richtig)
Nur im kontrollierten Luftraum und mit Freigabe durch die Flugsicherung
Nein, Kunstflug ist mit einer SPL grundsätzlich nicht erlaubt
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