❓ Wann muss ein Pilot oder eine Pilotin die Aufzeichnungen über die persönlichen Flugzeiten vorweisen können?
Unverzüglich auf Verlangen der zuständigen Behörde
Innerhalb von 48 Stunden nach Verlangen der zuständigen Behörde
Innerhalb von 72 Stunden nach Verlangen der zuständigen Behörde
Auf Verlangen der zuständigen Behörde innerhalb einer angemessenen Frist (richtig)