❓ Kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Nachprüfung der körperlichen Tauglichkeit sowie der geistigen und charakterlichen Eignung eines Piloten oder einer Pilotin anordnen?

Ja, das BAZL kann jederzeit eine solche Nachprüfung veranlassen, wenn begründete Zweifel bestehen. (richtig)
Nur bei Berufspiloten, die eine gültige CPL oder ATPL besitzen.
Ja, jedoch nur auf Veranlassung eines flugmedizinischen Sachverständigen.
Nein, solche Prüfungen sind ausschliesslich durch Empfehlung der Bundesstaatsanwaltschaft einzuleiten.
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