❓ Können Flugzeiten auf Motorflugzeugen, die mit einer PPL(A) oder LAPL(A) geflogen wurden, für die Verlängerung einer Segelfluglizenz (SPL) angerechnet werden?

Ja, wenn der Pilot über die Erweiterung für Reisemotorsegler (TMG) verfügt
Ja, die Hälfte dieser Flugzeit darf für die SPL angerechnet werden
Ja, ein Viertel dieser Flugzeit darf für die SPL angerechnet werden
Nein (richtig)
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