❓ Ist es in der Schweiz erlaubt, Luftaufnahmen anzufertigen und öffentlich zu verbreiten?
Ja, unter Berücksichtigung geltender Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften ist dies grundsätzlich erlaubt. (richtig)
Ja, jedoch nur zu privaten Zwecken – eine Veröffentlichung ist verboten.
Nein, Luftaufnahmen dürfen ausschliesslich mit einer Genehmigung des BAZL veröffentlicht werden.
Nein, das Anfertigen und Veröffentlichen von Luftbildern ist generell bewilligungspflichtig.