❓ Dürfen an der Unfallstelle eines Flugunfalls Änderungen vorgenommen werden, abgesehen von den notwendigen Rettungs- und Bergungsmassnahmen?
Nein, Änderungen sind grundsätzlich verboten – auch bei Rettungsarbeiten.
Nein, die Unfallstelle darf nicht weiter verändert werden, sofern keine ausdrückliche Bewilligung der zuständigen Behörde vorliegt. (richtig)
Ja, sofern ein Zeuge den Zustand vorher dokumentiert.
Ja, wenn der Pilot oder die Pilotin die Verantwortung übernimmt.