❓ Sind die Flugplatzleitungen befugt, Luftfahrzeuge, deren Insassen, Fracht sowie die mitgeführten Bordpapiere einer Kontrolle zu unterziehen?
Ja, die Flugplatzleitung darf jederzeit umfassende Kontrollen durchführen.
Nein, die Überprüfung von Luftfahrzeugen und deren Dokumenten obliegt ausschliesslich den Luftfahrtbehörden.
Ja, jedoch nur im Rahmen der Einhaltung betrieblicher Vorschriften des Flugplatzes. (richtig)
ein, die Flugplatzleitung hat keine Kontrollbefugnis über Insassen und deren Fracht.