❓ Ist der Inhaber einer Fluglizenz verpflichtet, seine fliegerische Tätigkeit zu dokumentieren?

Nein, es besteht keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Flügen, es sei denn, es handelt sich um gewerbliche Flüge.
Ja, alle Flüge müssen in einem persönlichen Flugbuch erfasst werden, unabhängig von ihrer Art und Zweck. (richtig)
Nur Flüge mit Luftfahrzeugen über 2.000 kg müssen aufgezeichnet werden, Segelflüge sind davon ausgenommen.
Die Dokumentationspflicht besteht nur für Flüge, die zur Erneuerung einer Berechtigung oder zur Erfüllung von Stundenanforderungen notwendig sind.
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