❓ Ist es zulässig, ein Luftfahrzeug, dem gemäss den Vortrittsregeln der Luftfahrt der Vorrang zusteht, durch Überfliegen, Unterfliegen oder Kreuzen seines Flugweges zu passieren?
Nein, ein Luftfahrzeug mit Vortritt darf weder über- noch unterflogen oder gekreuzt werden, es sei denn, es bestehen zwingende Sicherheitsgründe. (richtig)
Ja, das Überfliegen, Unterfliegen oder Kreuzen ist jederzeit zulässig, sofern ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Ja, jedoch nur in Flughöhen über 3000 Fuss über Grund und mit einer Mindestdistanz von 500 Metern.
Nein, das Kreuzen ist stets verboten, das Über- oder Unterfliegen hingegen unter Berücksichtigung der Vorfahrtregeln erlaubt.